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§13b Abs.2 Nr.11 Umsatzsteuer-Gesetz - voraussichtliche Nachbesserungen![]() Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Newsletter vom 12. November 2014 hatten wir Sie über die Neuerungen des § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG und die daraus resultierenden Änderungen hinsichtlich des Umsatzsteuerausweises im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informiert. Bedauerlicherweise müssen wir uns heute erneut an Sie wenden, da es ganz offensichtlich zu Nachbesserungen des Reverse-Charge-Verfahrens kommen wird. Nach unseren Informationen ist geplant, die Zolltarifpositionen 7604 bis 7607 aus dem Anwendungsbereich des § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG herauszunehmen.Die Umkehr der Steuerschuld soll auf die Produkte reduziert werden, die reinen Rohstoffcharakter haben. Die Änderungen werden am 19. Dezember 2014 im Bundesrat behandelt und stehen zum Beschluss an. Unsere WILKULUX Aluminiumprofile (Zolltarifnr. 7604) sowie die SIGNICOLOR Aluminiumplatten (Zolltarifnr. 7606) werden wie bisher mit Umsatzsteuer an Sie fakturiert. Gleiches gilt für die Aluminiumwellplatten (Zolltarifnr. 7606).Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die vom Bundesfinanzministerium aktuell beschlossene Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2015 in Anspruch zu nehmen. |
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Wilkes GmbH | Heidestraße 23-29 | 58332 Schwelm | Fon: 02336/9370-0 | |
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