Die EmpCo-Richtlinie

bei Wilkes

Die EU-harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Konformitätsgarantie

Das Label ist eine europaweit einheitliche Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien und soll für Klarheit beim Kauf sorgen. Das Gewährleistungslabel ist Teil der erweiterten Informationspflichten nach den Artikeln 246 und 246a EGBGB.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2024/825 und der Durchführungsverordnung EU 2025/1960 müssen:

  1. Eine harmonisierte EU-Mitteilung in allen Geschäften (online und offline) prominent angezeigt werden, die End-Verbraucher an die wichtigsten Elemente der gesetzlichen Konformitätsgarantie erinnert.
  2. Ein EU GARAN Label für Produkte, für die der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet, prominent angezeigt werden. 

Unser Großhandel mit seinen Sortimenten richtet sich an Businesskunden (B2B).  Garantien gelten ausschließlich im gewerblichen Bereich für Direkteinkäufer und sind ausdrücklich keine Haltbarkeitsgarantien für Endverbraucher im Sinne der EmpCo-Richtlinie. Im B2C-Bereich gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige Garantie des Herstellers, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgeht. Wenn ein Produkt mit dem GARAN-Label gekennzeichnet ist, gewährt der Hersteller eine freiwillige Garantie von mehr als zwei Jahren. Die genaue Garantiedauer ist direkt auf dem Label angegeben. Die Herstellergarantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und schränkt diese nicht ein.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum GARAN-Label und zu Ihren Verbraucherrechten als Endverbraucher finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/commercial-guarantee-durability/index_de.htm