Die Bauproduktenverordnung

Am 1. Juli 2013 löste die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt sie in allen Mitgliedstaaten. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.

Ob ein Produkt von der neuen BauPVO erfasst wird, hängt also davon ab, ob es bereits eine harmonisierte Norm zu diesem Produkt gibt. In diesem Fall sind CE Kennzeichnung und entsprechende Leistungserklärung, mit der die wesentlichen Merkmale des Produktes beschrieben werden, zwingend.
 

Für unsere wesentlichen Produktgruppen ergibt sich folgender Sachstand:


HPL-Platten:

Unser Produkt Kronoplan fällt unter die neue BauPVO, da eine harmonisierte Norm (EN 438-7-2005) besteht. Die CE Kennzeichnung ist auf den Begleitpapieren entsprechend dokumentiert. Die Leistungserklärungen stehen hier als Download zur Verfügung.
 

Lichtdurchlässige, einschalige, profilierte Platten aus Kunststoff (z.B.: PVC Wellplatten Renolit Ondex HR, Renolit Ondex Sollux, HIGHLUX Wellplatten)

Hier gibt es die entsprechende harmonisierte Norm seit März 2013 (EN 1013), die zum 1. September 2013 in Kraft getreten ist. Diese Produkte sind ab diesem Zeitpunkt von der BauPVO erfasst.  Die CE Kennzeichnung ist auf den Begleitpapieren entsprechend dokumentiert. Die Leistungserklärungen stehen hier als Download zur Verfügung.


Lichtdurchlässige, flache Stegmehrfachplatten aus Polycarbonat (PC)

Die entsprechende Norm (EN 16153) ist seit 1. Januar 2014 in Kraft. Nach Ablauf der Koexistenzperiode (1. Januar 2015) sind CE Kennzeichnung und Leistungserklärung zwingend notwendig.


Acryl Stegplatten/Aluminiumprofile zur Verlegung von Stegplatten:

Hier gibt es keine harmonisierte Norm. Somit greift die BauVPO hier nicht.